(Pressemitteilung des Landkreises Harz)
Landkreis Harz. Die überarbeitete Bundesförderrichtlinie und die damit einhergehenden geänderten Rahmenbedingungen der Breitbandförderung sorgen auch im Landkreis Harz für viel Diskussionsstoff. So können jetzt ab dem 1. August und bis zum 31. Dezember 2018 beim Bund Anträge auf eine mindestens 50-prozentige Basisförderung bei Erstellung von hochleistungsfähigen Glasfasernetzen gestellt werden.
Dabei sind aber bereits jetzt zu viele ungeklärte Probleme zu erkennen.
- Darf der Landkreis Harz trotz der bereits unterzeichneten Ausbauverträge überhaupt den Ausbaustandard ändern?
- Wenn ja, müssen u. a. eine Markterkundung und eine EU-weite Ausschreibung neu durchgeführt werden?
- Wie soll die Gesamtfinanzierung, welche sich danach auf das Drei- bis Fünffache belaufen wird, gesichert werden?
- Wie ist mit den gültigen Ausbauverträgen umzugehen, über die bereits Planungen angeschoben sowie Material bestellt wurde?
Um sich abzustimmen und die weitere Vorgehensweise im Landkreis Harz zu besprechen, hatte der Fachbereich Strategie und Steuerung die Städte und Gemeinden am 12. Juli in die Landkreisverwaltung eingeladen. Keine der anwesenden Kommunen gab ein Votum dafür ab, dass der Landkreis Harz der Novelle zur Förderrichtlinie folgen und somit das derzeitige Verfahren abgebrochen werden sollte.
Ute Pesselt, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, brachte die Meinung der Anwesenden im Landratsamt auf den Punkt: „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.“
Ein Abbruch des derzeitigen Verfahrens würde mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung einhergehen. „Ich bin froh, dass der Landkreis Harz das langwierige Verfahren übernommen hat, viele Einwohner und Unternehmen drängen auf eine möglichst zeitnahe Breitbandanbindung – ein Abbruch ist hier nicht zielführend“, erklärt Marcus Weise, Bürgermeister der Stadt Harzgerode.
Auch Peter Eisemann, Wirtschaftsförderer der Stadt Osterwieck, äußerte sich in seiner Zuarbeit für den Landkreis im selben Tenor: „Den angestrebten umfänglichen Prozess mit der Fertigstellung 2019 nur deshalb zu unterbrechen, weil der Bund mit seinen Förderzielen wieder einmal zu spät reagiert, lässt sich nach außen hin kaum noch verkaufen.“
Es herrschte Unverständnis über die permanente Änderung der Strategie des Bundes beim flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Dadurch werden am Ende vielleicht diejenigen mit einer Fördersperre für die Zukunft bestraft, die – wie der Landkreis Harz – frühzeitig mit dem Ausbau begonnen haben. Selbstverständlich wird hierzu das abschließende Votum des Kreistages im September abzuwarten sein. Parallel muss dann natürlich bei unveränderter Ausbaustrategie in Ruhe der Giganetzausbau vorbereitet werden.
Bezüglich der Kritik aus den Kommunen auf den Umsetzungsstand des jetzigen Verfahrens antwortete Dirk Michelmann, Leiter Fachbereich Strategie und Steuerung: „Die Firmen haben gemäß Ausschreibung 27 Monate nach Unterzeichnung der Ausbauverträge Zeit für die Arbeiten.“ Die Verträge hierzu wurden im Januar dieses Jahres unterzeichnet.
Wer sich selbst zum Stand in seinem Ort informieren möchte, kann dies über die Internetseite http://wiki.breitbandregion-harz.de gerne tun.